Er­stei­gert die Teil­nah­me am Abendes­sen des Klas­sen­tref­fens der Po­kal­mann­schaft 1998

Das wird ein tol­les Wie­der­se­hen! Das MSV Mu­se­um hat die 98er Pokal-Hel­den zum Heim­spiel gegen den 1. FC Saar­brücken (Sonn­tag, 21. Mai 2023, 14 Uhr) ein­ge­la­den. Und ihr könnt sie haut­nah tref­fen!

Für das ge­mein­sa­me Abendes­sen, am 20.05.2023, ver­stei­gern wir 5 x 2 Kar­ten. Hier könnt ihr mit euren Stars von da­mals zu­sam­men essen und quat­schen, Er­leb­nis­se aus­tau­schen und si­cher­lich das eine oder an­de­re Foto als Erin­ne­rung ma­chen. Der Erlös der Ver­stei­ge­rung geht in die Finan­zie­rung der Ver­an­stal­tung und in die Ar­beit des MSV Mu­se­um.

Und so seid ihr dabei:
Schickt uns bis zum 18.05.2023, 19:02 Uhr euer Gebot für die Teil­nah­me von 2 Per­so­nen an dem Abendes­sen des Klas­sen­tref­fens der Po­kal­mann­schaft 1998 per Mail an in­fo@msv-mu­se­um.de. Eine Jury des MSV Mu­se­um e.V. wird dann die Ge­win­ner aus­wäh­len.

Dazu be­nö­ti­gen wir fol­gen­de An­ga­ben: Im Be­treff bitte „Ver­stei­ge­rung Abendes­sen Po­kal­fi­na­le 1998“ ein­tra­gen. In der Mail be­nö­ti­gen wir dann noch fol­gen­de An­ge­ben: Name und Kon­takt­da­ten der Per­son, die teil­neh­men möch­te, Euer Gebot.

Die Teil­nah­me­be­din­gun­gen sind un­ter­halb die­ses Tex­tes ver­öf­fent­licht.

Wei­te­re In­for­ma­tio­nen:
Wann? Sams­tag, 20.05.2023, von ca. 19:30 - 22:00 Uhr

Teil­nah­me­be­din­gun­gen

zur Ver­stei­ge­rung „Teil­nah­me am Klas­sen­tref­fen Po­kal­fi­na­le 1998“

1. Teil­nah­me, Teil­nah­me­be­rech­ti­gung und Teil­nah­me­schluss

Teil­neh­men dür­fen aus­schließ­lich Per­so­nen, die min­des­tens acht­zehn (18) Jahre alt sind.

Nicht teil­nah­me­be­rech­tigt sind au­ßer­dem Mit­ar­bei­ter der be­tei­lig­ten Fir­men, Agen­tu­ren sowie Ver­an­stal­ter des Ge­winn­spiels und deren An­ge­hö­ri­ge. Die Ver­stei­ge­rung be­ginnt am 15.05.2023 und endet am 18.05.2023 19:02 Uhr („Teil­nah­me­zeit­raum“). Aus Grün­den der bes­se­ren Les­bar­keit wird auf die gleich­zei­ti­ge Ver­wen­dung der Sprach­for­men männ­lich, weib­lich und di­vers (m/w/d) ver­zich­tet. Sämt­li­che Per­so­nen­be­zeich­nun­gen gel­ten glei­cher­ma­ßen für alle Ge­schlech­ter.

2. Ver­an­stal­ter

Ver­an­stal­ter die­ser Ver­stei­ge­rung ist der MSV Mu­se­um e.V. Mar­ga­re­ten­stra­ße 5-7, 47055 Duis­burg (im Fol­gen­den „Ver­an­stal­ter“ ge­nannt).

3. Unent­gelt­lich­keit

Die Teil­nah­me an der Ver­stei­ge­rung ist kos­ten­frei und birgt keine Ver­pflich­tung für die Teil­neh­mer. Ins­be­son­de­re ist die Teil­nah­me un­ab­hän­gig von dem Er­werb von Waren oder der In­an­spruch­nah­me von Dienst­leis­tun­gen des Ver­an­stal­ters oder eines mit die­sem ver­bun­de­nen Ve­rein.

4. Zu­stim­mung zu den Teil­nah­me­be­din­gun­gen

Durch die Teil­nah­me an die­ser Ver­stei­ge­rung er­klä­ren die Teil­neh­mer ihre voll­stän­di­ge und un­be­ding­te Zu­stim­mung und An­nah­me die­ser Teil­nah­me­be­din­gun­gen sowie der Ent­schei­dun­gen des Ver­an­stal­ters, die end­gül­tig und rechts­ver­bind­lich sind. Der Kauf des Pro­dukts hängt von der Er­fül­lung und Ein­hal­tung sämt­li­cher hier ge­nann­ter Teil­nah­me­be­din­gun­gen ab. Ein Ver­stoß gegen diese Teil­nah­me­be­din­gun­gen führt zum Aus­schluss von der Teil­nah­me an der Ver­stei­ge­rung.

5. Wie nehme ich Teil

Die Teil­nah­me an der Ver­stei­ge­rung ist kos­ten­frei, mit Aus­nah­me et­wai­ger Kos­ten für den In­ter­net­zu­gang. Die Teil­nah­me ist aus­schließ­lich per Ge­bo­te per Mail unter in­­­fo@msv-mu­­se­um.de mög­lich. Ge­bo­te per Post, te­le­fo­nisch, über Agen­tu­ren bzw. au­to­ma­tisch ge­ne­rier­te Ant­wor­ten, pro­gram­mier­te, sich wie­der­ho­len­de oder ähn­li­che Metho­den sind von der Teil­nah­me aus­ge­schlos­sen. Eine mehr­fa­che Teil­nah­me ist nicht mög­lich.

6. Käu­fer­er­mitt­lung

In­ner­halb von einem (1) Werk­tag nach Been­di­gung der Ver­stei­ge­rung wird der Ver­an­stal­ter die Meist­bie­ten­den durch eine Jury er­mit­teln.Die Käu­fer wer­den im An­schluss per E-Mail be­nach­rich­tigt. Die Benach­rich­ti­gung über den Kauf er­folgt aus­schließ­lich auf die­sem Wege. Die Käu­fer haben die An­nah­me des Pro­duk­tes an­schlie­ßend per E-Mail zu be­stä­ti­gen. Die Über­wei­sung des ge­bo­te­nen Prei­ses er­folgt nach Kon­takt­auf­nah­me und Ab­spra­che mit dem MSV Mu­se­um e.V.

Bleibt eine sol­che Be­stä­ti­gung in­ner­halb von 12 Stun­den aus, so ver­liert der Teil­neh­mer sei­nen Kau­fan­spruch. Soll­te die Mail­adres­se feh­ler­haft, de­ak­ti­viert, ge­sperrt oder die Kauf­be­nach­rich­ti­gung aus an­de­ren Grün­den nicht zu­stell­bar sein, so ist der Ver­an­stal­ter nicht dazu ver­pflich­tet, die rich­ti­gen An­ga­ben zu er­mit­teln. In die­sem Fall gilt die Kauf-Benach­rich­ti­gung als un­mög­lich.
Kann ein po­ten­zi­el­ler Käu­fer nicht in­ner­halb von einem (1) Tag nach der ers­ten ver­such­ten Kon­takt­auf­nah­me kon­tak­tiert wer­den, er­mit­telt der Ver­an­stal­ter statt­des­sen aus allen rest­li­chen, rich­ti­gen und frist­ge­recht ein­ge­gan­ge­nen Ein­sen­dun­gen einen po­ten­zi­el­len Er­satz­käu­fer. Es wer­den ins­ge­samt nicht mehr als zwei (2) Zie­hun­gen durch­ge­führt, da­nach ver­fällt das An­recht auf einen Kauf au­to­ma­tisch. Ist die Ein­lö­sung des Pro­dukts an den Käu­fer aus an­de­ren als den zuvor ge­nann­ten Grün­den nicht mög­lich oder un­zu­mut­bar, er­hält der Käu­fer kei­nen Er­satz­wert. Der vom Käu­fer ge­bo­te­ne Preis für das Pro­dukt ist dem­nach vom Käu­fer auch nicht an den MSV Mu­se­um e.V. zu ent­rich­ten.

7. Pro­dukt der Ver­stei­ge­rung

Eine Aus­zah­lung des Pro­dukts in bar oder in Form von Sach­wer­ten sowie des­sen Um­tausch oder Über­tra­gung der Teil­nah­me an eine an­de­re Per­son sind nicht mög­lich. Bei Ver­zicht des Käu­fers auf das Pro­dukt wird durch den Ver­an­stal­ter aus allen frist­ge­recht ein­ge­gan­ge­nen, kor­rek­ten Ant­wor­ten ein neuer, po­ten­zi­el­ler Käu­fer er­mit­telt.
Der Ver­an­stal­ter kann je­der­zeit das an­ge­kün­dig­te Pro­dukt durch gleich- oder hö­her­wer­ti­ge Pro­duk­te er­set­zen. Alle Aus­la­gen, Kos­ten (ins­be­son­de­re An­rei­se-, oder Un­ter­kunfts­kos­ten) und Steu­ern, die nicht aus­drück­lich Be­stand­teil des unten ge­nann­ten Pro­duk­tes sind, trägt der Käu­fer selbst.
Zu ver­stei­gern gibt es fol­gen­des Pro­dukt:

- 5 x 1 Teil­nah­me am Aben­des­­sen des Klas­­sen­tre­f­­fen der Po­kal­­mann­­schaft 1998.

8. Ein­wil­li­gung in die Er­he­bung, Ver­ar­bei­tung und Nut­zung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten

Durch die Teil­nah­me an die­ser Ver­stei­ge­rung stimmt der Teil­neh­mer der Er­he­bung, Spei­che­rung und Nut­zung sei­ner An­ga­ben (Namen, E-Mail) zum Zweck der Teil­nah­me und Durch­füh­rung an die­ser Ver­stei­ge­rung (z. B. zur Benach­rich­ti­gung über den Kauf) für die Dauer der Ver­stei­ge­rung zu. Alle vom Ver­an­stal­ter in die­sem Zu­sam­men­hang er­ho­be­nen Daten wer­den aus­schließ­lich zu den Zwe­cken die­ser Ver­stei­ge­rung ver­wen­det und gemäß den unter dem fol­gen­den Link ein­seh­ba­ren all­ge­mei­nen Da­ten­schutz­be­din­gun­gen des Ver­an­stal­ters be­han­delt: https://www.msv-mu­se­um.de/da­ten­schutz/
Der Teil­neh­mer stimmt aus­drück­lich zu, dass seine Daten zum Zweck der Durch­füh­rung an Drit­te (z. B. Lo­ca­ti­on) wei­ter­ge­ge­ben wer­den.  Dar­über hin­aus er­folgt eine Wei­ter­ga­be der per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten an Drit­te nur, so­weit der Teil­neh­mer zu­sätz­lich seine aus­drück­li­che Ein­wil­li­gung hier­zu er­klärt. Es steht dem Teil­neh­mer je­der­zeit frei, per Wi­der­ruf an der MSV Mu­se­um e.V., Mar­ga­re­ten­stra­ße 5-7, 47055 Duis­burg, in­­­­­fo@msv-mu­­­se­um.de die Ein­wil­li­gung in die Spei­che­rung und Nut­zung sei­ner per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten auf­zu­he­ben und somit von der Teil­nah­me zu­rück­zu­tre­ten.
Bei Rück­fra­gen kön­nen Sie un­se­ren Da­ten­schutz­be­auf­trag­ten unter fol­gen­den Kon­takt­da­ten er­rei­chen:
MSV Mu­se­um e.V.
Vol­ker Bau­mann
Mar­ga­re­ten­stra­ße 5-7
47055 Duis­burg
Vol­ker.Bau­mann@msv-mu­se­um.de

9. Haf­tungs­frei­stel­lung und -be­schrän­kung

Der Ver­an­stal­ter haf­tet für durch die Teil­nah­me an die­sem Ge­winn­spiel oder den Empfang bzw. die Nut­zung der in die­sem Ge­winn­spiel er­wor­be­nen Prei­se ver­ur­sach­ten Schä­den nur bei Vor­satz oder gro­ber Fahr­läs­sig­keit sowie, im Falle leich­ter Fahr­läs­sig­keit, bei Ver­let­zung ver­trags­we­sent­li­cher Pf­lich­ten, deren Er­fül­lung die ord­nungs­ge­mä­ße Durch­füh­rung des Ver­trags über­haupt erst er­mög­licht und auf deren Ein­hal­tung der Be­stel­ler re­gel­mä­ßig ver­trau­en darf („we­sent­li­che Ver­trags­pflich­ten“). Bei leicht oder grob fahr­läs­si­ger Ver­let­zung einer we­sent­li­chen Ver­trags­pflicht ist diese Haf­tung auf bei Ver­trags­schluss vor­her­seh­ba­re, ver­trags­ty­pi­sche Schä­den be­grenzt. Diese Haf­tungs­be­schrän­kun­gen gel­ten nicht für Schä­den aus einer Ver­let­zung von Leben, Kör­per oder Ge­sund­heit. Sie gel­ten fer­ner nicht, so­weit der Ver­an­stal­ter einen Man­gel arg­lis­tig ver­schwie­gen oder eine Ga­ran­tie für die Be­schaf­fen­heit über­nom­men hat, und sie gel­ten eben­falls nicht für An­sprü­che nach dem Pro­dukt­haf­tungs­ge­setz. Sie gel­ten fer­ner nicht für sons­ti­ge Fälle zwin­gen­der Haf­tung. Die Haf­tungs­be­schrän­kun­gen gel­ten auch für Pf­licht­ver­let­zun­gen durch bzw. zu­guns­ten von Per­so­nen, deren Ver­schul­den der Ver­an­stal­ter nach dem Ge­setz zu ver­tre­ten hat. Diese Haf­tungs­be­schrän­kung gilt, so­fern ge­setz­lich zu­läs­sig, auch für mit dem Ver­an­stal­ter ver­bun­de­ne Un­ter­neh­men und die Ge­schäfts­füh­rer, lei­ten­den An­ge­stell­ten, Füh­rungs­kräf­te, Mit­ar­bei­ter und Er­fül­lungs­ge­hil­fen des Ver­an­stal­ters oder mit die­sem ver­bun­de­nen Un­ter­neh­men. An­sprech­part­ner und Verant­wort­li­cher ist al­lein der MSV Mu­se­um e.V.

10. all­ge­mei­ne Be­din­gun­gen

Der Ver­an­stal­ter be­hält sich vor, je­der­zeit die Teil­nah­me­be­din­gun­gen die­ser Ver­stei­ge­rung zu än­dern.Die Ver­stei­ge­rung kann aus wich­ti­gem Grund vor­zei­tig durch den Ver­an­stal­ter be­en­det wer­den. Ein wich­ti­ger Grund liegt ins­be­son­de­re vor, wenn der Ablauf, die Si­cher­heit oder die Ver­wal­tung der Ver­stei­ge­rung in ir­gend­ei­ner Weise aus ir­gend­ei­nem Grund (z. B. auf­grund von tech­ni­schen Pro­ble­men oder auf­grund von Be­ein­träch­ti­gun­gen durch Drit­te) ge­stört wird. 
Der Ver­an­stal­ter kann, statt die Ver­stei­ge­rung zu be­en­den, die Ver­stei­ge­rung nach ei­ge­nem Er­mes­sen aus­set­zen, um die Be­ein­träch­ti­gung zu be­he­ben und die Ver­stei­ge­rung dann wie­der auf eine Weise auf­zu­neh­men, die dem Sinn und Zweck die­ser Teil­nah­me­be­din­gun­gen am nächs­ten kommt, oder die po­ten­zi­el­len Ge­win­ner aus den bis zum Zeit­punkt der Aus­set­zung des Ge­winn­spiels rich­ti­gen und frist­ge­recht ein­ge­gan­ge­nen Ge­bo­te nach dem Höchst­bie­ten­den er­mit­teln. Per­so­nen, die den Teil­nah­me­pro­zess bzw. den Ablauf der Ver­stei­ge­rung ma­ni­pu­lie­ren oder zu ma­ni­pu­lie­ren ver­su­chen, gegen diese Teil­nah­me­be­din­gun­gen ver­sto­ßen oder sich un­fair und stö­rend ver­hal­ten, kann der Ver­an­stal­ter be­reits bei ent­spre­chen­dem Ver­dacht nach ei­ge­nem Er­mes­sen von der Ver­stei­ge­rung aus­schlie­ßen. Die Ein­lei­tung straf- bzw. zi­vil­recht­li­cher Schrit­te sowie die Gel­tend­ma­chung von Scha­den­er­satz­an­sprü­chen be­hält sich der Ver­an­stal­ter in die­sem Fall aus­drück­lich vor.
Ver­zich­tet der Ver­an­stal­ter auf die Durch­set­zung einer Be­din­gung die­ser Teil­nah­me­be­din­gun­gen, so stellt dies nicht den Ver­zicht auf die Er­fül­lung die­ser Teil­nah­me­be­din­gun­gen dar. Soll­ten ein­zel­ne Teil­nah­me­be­din­gun­gen un­gül­tig sein oder un­gül­tig wer­den, so blei­ben die üb­ri­gen Teil­nah­me­be­din­gun­gen als Gan­zes un­be­rührt. An ihre Stel­le tritt eine Re­ge­lung, die der un­gül­ti­gen Be­din­gung am ehe­s­ten ent­spricht.

11. Rechts­wahl, Ge­richts­stand

Es gilt aus­schließ­lich deut­sches Recht unter Aus­schluss des UN-Kauf­rechts. Aus­schließ­li­cher Ge­richt­stand ist Duis­burg.


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